Bevor man sich auf ein großes Abenteuer ins Ausland begibt sollte man sich über eine Krankenversicherung Gedanken machen.

Ganz wichtig ist zunächst, dass man seine bestehende Krankenversicherung hier in Deutschland nicht kündigt, sonder nur Ruhen lässt. Im Falle einer Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes kann es passieren, dass man bei der Rückkehr, hier in Deutschland, von der Krankenversicherung nicht mehr angenommen wird.

Viele Versicherungen bieten Krankenversicherungen Au-Pairs, Sprachschüler o.ä. an. Dabei gibt es auch Kombinationen aus Kranken,- Unfall,- und Haftpflichtversicherung, welche als Gesamtpaket günstiger sind.

Sie sollten bei dem Abschluss der Auslandsversicherung die Höchstdauer des Aufenthaltes angeben. Bei einer früheren Rückreise ist es kein Problem die Versicherung frühzeitig zu kündigen, da Sie nur für die genutzten Monate zahlen müssen.

Einige Versicherung bieten sogar ein sogenanntes “Ausfall-Geld” an und es werden Krankenbesuche von Angehörigen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag übernommen. Dafür müssen Sie jedoch meist einen höheren Beitragssatz zahlen. Die Beitragssätze variieren auch je nach Höhe der Selbstbeteiligung.

Bedingungen für eine Auslandskrankenversicherung als Au-Pair sind, dass Sie bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres eine Au-Pair Stelle annehmen, nicht illegal eingereist sind und nicht dauerhaft pflegebedürftig sind.

Vorsicht ist besser als Nachsicht! Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Versicherungsschutz, damit ist man immer auf der sicheren Seite.

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